Landgericht Bielefeld, 2011-03-31, 7 O 329/10

7 O 329/10Kantonsgericht31.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 7 O 329/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-31

Aktenzeichen: 7 O 329/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0331.7O329.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.100,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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