5 O 173/10•Landgericht Bielefeld, 2011-03-02, 5 O 173/10
Landgericht Bielefeld, 2011-03-02, 5 O 173/10
5 O 173/10Kantonsgericht02.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 5 O 173/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-02
Aktenzeichen: 5 O 173/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0302.5O173.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch dieses Urteil für vollstreckbar erklärten Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 100% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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