Landgericht Bielefeld, 2009-11-17, 17 O 143/09

17 O 143/09Kantonsgericht17.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 17 O 143/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-17

Aktenzeichen: 17 O 143/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:1117.17O143.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

1.) Der Beklagte wird durch Anerkenntnisurteil verurteilt, an den Kläger zu 2) vorgerichtliche Rechtsanwalts- sowie Patentanwaltskosten in Höhe von 2.450,40 €uro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.09.2009 zu zahlen.

2.) Der Beklagte wird durch streitiges Urteil verurteilt, an die Klägerin zu 1) vorgerichtliche Rechtsanwalts- sowie Patentanwaltskosten in Höhe von 1.734,20 €uro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.09.2009 zu zahlen.

3.) Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin zu 1) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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