Landgericht Bielefeld, 2009-04-24, 15 O 73/09

15 O 73/09Kantonsgericht24.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 15 O 73/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-24

Aktenzeichen: 15 O 73/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:0424.15O73.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin kann die Vollstreckung der Antragsgegnerinnen durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Antragsgegnerinnen vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leisten.

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