21 S 46/08•Landgericht Bielefeld, 2009-04-09, 21 S 46/08
Landgericht Bielefeld, 2009-04-09, 21 S 46/08
21 S 46/08Kantonsgericht09.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 21 S 46/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-09
Aktenzeichen: 21 S 46/08
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:0409.21S46.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.01.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 502,00 nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2007 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz haben zu 60 % die Klägerin und zu 40 % die Beklagte zu tragen. Die Kosten der Berufungsinstanz haben zu 85 % die Klägerin und zu 15 % die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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