12 O 279/08•Landgericht Bielefeld, 2009-04-02, 12 O 279/08
Landgericht Bielefeld, 2009-04-02, 12 O 279/08
12 O 279/08Kantonsgericht02.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 12 O 279/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-02
Aktenzeichen: 12 O 279/08
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:0402.12O279.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, in die Übertragung der materiell-rechtlichen Inhaberschaft der Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000877857-0001 und Nr. 000877857-0002 an die Klägerin einzuwilligen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,-- € vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.
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