Landgericht Bielefeld, 2009-04-02, 12 O 279/08

12 O 279/08Kantonsgericht02.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 12 O 279/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-02

Aktenzeichen: 12 O 279/08

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2009:0402.12O279.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, in die Übertragung der materiell-rechtlichen Inhaberschaft der Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 000877857-0001 und Nr. 000877857-0002 an die Klägerin einzuwilligen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.

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