Landgericht Bielefeld, 2008-10-15, 22 S 63/08

22 S 63/08Kantonsgericht15.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 63/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-15

Aktenzeichen: 22 S 63/08

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:1015.22S63.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung sowie der Anschlussberufung des Beklagten das am 26.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.580,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2007 sowie 192,60 € vorgerichtliche Anwaltskosten zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei 10.08.2008 (d.i. ab Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Im Übrigen bleiben die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antrag auf Zulassung der Revision wird zurückgewiesen.

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