Landgericht Bielefeld, 2008-09-23, 3 O 232/08

3 O 232/08Kantonsgericht23.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 O 232/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-23

Aktenzeichen: 3 O 232/08

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0923.3O232.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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