Landgericht Bielefeld, 2008-08-06, Qs 290/08 VIII

Qs 290/08 VIIIKantonsgericht06.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — Qs 290/08 VIII — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-06

Aktenzeichen: Qs 290/08 VIII

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0806.QS290.08VIII.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VIII. Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Dem Beschuldigten wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.

Die vorläufige Entziehung wirkt zugleich als Beschlagnahme des dem Angeklagten von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellten Führerscheins.

Der Beschuldigte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.