Qs 290/08 VIII•Landgericht Bielefeld, 2008-08-06, Qs 290/08 VIII
Landgericht Bielefeld, 2008-08-06, Qs 290/08 VIII
Qs 290/08 VIIIKantonsgericht06.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — Qs 290/08 VIII — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-06
Aktenzeichen: Qs 290/08 VIII
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0806.QS290.08VIII.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VIII. Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Dem Beschuldigten wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.
Die vorläufige Entziehung wirkt zugleich als Beschlagnahme des dem Angeklagten von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellten Führerscheins.
Der Beschuldigte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.
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