Landgericht Bielefeld, 2008-05-08, 6 O 513/07

6 O 513/07Kantonsgericht08.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 513/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-08

Aktenzeichen: 6 O 513/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0508.6O513.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.595,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2006 zu zahlen, Zug um Zug gegen die Übertragung der im Wertpapierdepot gehaltenen Aktien.

Es wird festgestellt, dass dem Kläger keine Verpflichtung mehr aus dem Wertpapier-Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen, Nr. 0045515440 treffen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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