Landgericht Bielefeld, 2008-05-06, 23 T 282/08

23 T 282/08Kantonsgericht06.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 282/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-06

Aktenzeichen: 23 T 282/08

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0506.23T282.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren nicht bewilligt.

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin nach einem Beschwerdewert von bis zu 60.000 Euro zurückgewiesen.

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