Landgericht Bielefeld, 2008-02-19, 4 O 234/03

4 O 234/03Kantonsgericht19.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 234/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-19

Aktenzeichen: 4 O 234/03

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0219.4O234.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.361.446,40 € zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB aus einem Betrag von 557.318,91 € ab dem 22.06.2004 sowie aus einem weiteren Betrag von 804.127,49 € ab dem 01.08.2007.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger alle weiteren materiellen Schäden, die aus der fehlerhaften Behandlung im De-zember des Jahres 1993 resultieren, zu ersetzen, soweit die dahingehenden Ansprü-che nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 61 %, die Beklagten 39 %.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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