Landgericht Bielefeld, 2008-02-19, 15 O 169/07

15 O 169/07Kantonsgericht19.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 15 O 169/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-19

Aktenzeichen: 15 O 169/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0219.15O169.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die durch das Urteil des OLG Hamm vom 13.11.2007 (4 U 146/07) erlassene einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Der auf ihren Erlaß gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt sämtliche Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung der Antragsgegner durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.

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