Landgericht Bielefeld, 2008-02-13, 21 S 207/07

21 S 207/07Kantonsgericht13.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 21 S 207/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-13

Aktenzeichen: 21 S 207/07

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0213.21S207.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. August 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma A. M. in Höhe von 116,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. April 2007 aus der Mietwagenrechnung vom 20. Juni 2006 (Rechnungs-Nr.: 149325) freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 93 % und die Beklagte 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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