Landgericht Bielefeld, 2007-02-28, 22 S 252/06

22 S 252/06Kantonsgericht28.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 252/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-28

Aktenzeichen: 22 S 252/06

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2007:0228.22S252.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.07.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Minden wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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