Landgericht Bielefeld, 2006-12-11, 9 O 257/06

9 O 257/06Kantonsgericht11.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 9 O 257/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-11

Aktenzeichen: 9 O 257/06

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:1211.9O257.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.500,00 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 24.08.2006, abzüg-lich am 13.09.2006 gezahlter 15.000,00 €, zuzüglich vorprozessualer Kosten von 510,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über Basiszinssatz seit 15.09.2006.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Be-trages vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann diese Sicherheit auch durch eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im In-land zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbringen.

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