8 O 551/05•Landgericht Bielefeld, 2006-09-07, 8 O 551/05
Landgericht Bielefeld, 2006-09-07, 8 O 551/05
8 O 551/05Kantonsgericht07.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 551/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-07
Aktenzeichen: 8 O 551/05
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0907.8O551.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 63,80 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 13.9.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.