Landgericht Bielefeld, 2006-07-26, 21 S 290/04

21 S 290/04Kantonsgericht26.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 21 S 290/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-26

Aktenzeichen: 21 S 290/04

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0726.21S290.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.09.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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