23 T 101/06•Landgericht Bielefeld, 2006-04-06, 23 T 101/06
Landgericht Bielefeld, 2006-04-06, 23 T 101/06
23 T 101/06Kantonsgericht06.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 101/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-06
Aktenzeichen: 23 T 101/06
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0406.23T101.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 16.11.2006 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsan-walt B. H. wird wie folgt festgesetzt:
Vergütung: 1.000,-- €
Auslagen pauschal: 150,-- €
Zwischensumme: 1.150,-- €
16 % Mehrwertsteuer: 184,-- €
Gesamtbetrag: 1.334,-- € .
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
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