1 O 16/05•Landgericht Bielefeld, 2006-01-10, 1 O 16/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 1 O 16/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 1 O 16/05
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0110.1O16.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.343,36 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3.
Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 %.
Sie kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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