Landgericht Bielefeld, 2006-01-03, 23 T 739/05

23 T 739/05Kantonsgericht03.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 739/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-03

Aktenzeichen: 23 T 739/05

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0103.23T739.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Das Amtsgericht Minden wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) einen Erbschein mit dem Inhalt zu erteilen, dass sie die Erblasserin ...... allein beerbt hat.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten ist nicht veranlasst.

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