23 T 739/05•Landgericht Bielefeld, 2006-01-03, 23 T 739/05
Landgericht Bielefeld, 2006-01-03, 23 T 739/05
23 T 739/05Kantonsgericht03.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 739/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-03
Aktenzeichen: 23 T 739/05
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0103.23T739.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Das Amtsgericht Minden wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) einen Erbschein mit dem Inhalt zu erteilen, dass sie die Erblasserin ...... allein beerbt hat.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten ist nicht veranlasst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.