23 T 550/04 - LG Bielefeld•Landgericht Bielefeld, 2005-05-28, 23 T 550/04 - LG Bielefeld
Landgericht Bielefeld, 2005-05-28, 23 T 550/04 - LG Bielefeld
23 T 550/04 - LG BielefeldKantonsgericht28.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 550/04 - LG Bielefeld — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-28
Aktenzeichen: 23 T 550/04 - LG Bielefeld
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0528.23T550.04LG.BIELE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluß wie folgt abgeändert:
Das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt festgesetzt:
Vergütung 1.150,-- Euro
Auslagen 500,-- Euro
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer 264,-- Euro
Gesamtbetrag 1.914,-- Euro.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt nach einem Beschwerdewert von bis zu 7.000,-- Euro der Beteiligte zu 2).
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
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