Landgericht Bielefeld, 2005-05-28, 23 T 550/04 - LG Bielefeld

23 T 550/04 - LG BielefeldKantonsgericht28.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 550/04 - LG Bielefeld — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-28

Aktenzeichen: 23 T 550/04 - LG Bielefeld

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0528.23T550.04LG.BIELE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluß wie folgt abgeändert:

Das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt festgesetzt:

Vergütung 1.150,-- Euro

Auslagen 500,-- Euro

zuzüglich 16 % Umsatzsteuer 264,-- Euro

Gesamtbetrag 1.914,-- Euro.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt nach einem Beschwerdewert von bis zu 7.000,-- Euro der Beteiligte zu 2).

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.

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