Landgericht Bielefeld, 2005-04-11, 25 O 277/04

25 O 277/04Kantonsgericht11.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 25 O 277/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-11

Aktenzeichen: 25 O 277/04

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0411.25O277.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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