23 T 395/04•Landgericht Bielefeld, 2005-03-18, 23 T 395/04
Landgericht Bielefeld, 2005-03-18, 23 T 395/04
23 T 395/04Kantonsgericht18.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 395/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-18
Aktenzeichen: 23 T 395/04
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2005:0318.23T395.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Treuhänders wird zurückgewie-sen.
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der ange-fochtene Beschluss abgeändert.
Die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders einschließ-lich der gesetzlichen Umsatzsteuer werden auf insgesamt 65.546,11 € festgesetzt. Im übrigen wird der Vergütungsan-trag des Treuhänders vom 26.11.2003 zurückgewiesen.
Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf bis zu 65.000,-- € festgesetzt.
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