Landgericht Bielefeld, 2004-12-17, 5 O 485/01

5 O 485/01Kantonsgericht17.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 5 O 485/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-17

Aktenzeichen: 5 O 485/01

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2004:1217.5O485.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern den ihnen

aufgrund der Beratung durch Mitarbeiter der Beklagten vom 30.12.1999 und

vom 10.03.2000 entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

6.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 24.000,-- Euro festgesetzt (§§ 12 Abs. 1 Satz 1 GKG

a.F., 3 ZPO).

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