2 O 491/03•Landgericht Bielefeld, 2004-04-20, 2 O 491/03
Landgericht Bielefeld, 2004-04-20, 2 O 491/03
2 O 491/03Kantonsgericht20.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 O 491/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-20
Aktenzeichen: 2 O 491/03
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2004:0420.2O491.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der Marke DE 397 41 881.7
„Androgel“ beim Deutschen Patent- und Markenamt einzuwilligen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 € vorläufig
vollstreckbar.
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