Landgericht Bielefeld, 2004-01-28, 21 S 303/03

21 S 303/03Kantonsgericht28.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 21 S 303/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-28

Aktenzeichen: 21 S 303/03

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2004:0128.21S303.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 1. Oktober 2003 verkündete Schlußurteil des Amtsgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 69 % und der Beklagte zu 31 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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