Landgericht Bielefeld, 2004-01-24, 8 O 303/03

8 O 303/03Kantonsgericht24.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 303/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-24

Aktenzeichen: 8 O 303/03

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2004:0124.8O303.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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