4 O 462/02•Landgericht Bielefeld, 2003-06-25, 4 O 462/02
Landgericht Bielefeld, 2003-06-25, 4 O 462/02
4 O 462/02Kantonsgericht25.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 4 O 462/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-25
Aktenzeichen: 4 O 462/02
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2003:0625.4O462.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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