23 T 217/03•Landgericht Bielefeld, 2003-05-07, 23 T 217/03
Landgericht Bielefeld, 2003-05-07, 23 T 217/03
23 T 217/03Kantonsgericht07.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 217/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-07
Aktenzeichen: 23 T 217/03
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2003:0507.23T217.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 3) nach einem Beschwerdewert bis zu 80.000,-- Euro als unzulässig verworfen.
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