Landgericht Bielefeld, 2003-04-30, 16 O 31/03

16 O 31/03Kantonsgericht30.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 16 O 31/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-30

Aktenzeichen: 16 O 31/03

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2003:0430.16O31.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VII. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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