2 0 101/00•Landgericht Bielefeld, 2001-10-25, 2 0 101/00
Landgericht Bielefeld, 2001-10-25, 2 0 101/00
2 0 101/00Kantonsgericht25.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 0 101/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-25
Aktenzeichen: 2 0 101/00
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2001:1025.2.0.101.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, der Berichtigung des Grundbuchs des Amtsgerichts C., Grundbuch von T., Blatt xxxx, Grundstück xxxx, Flur xx, dahingehend zuzustimmen, dass das entsprechend der Urkunde vom 21.09.1949 bewilligte Wegerecht (UR-Nr. 265/49 des Notars Dr. K. H. in Band I der Grundakten von U. II in Band I Blatt 52 Seite 266 und 266 Rs) „zum Gehen und Fahren zugunsten des jeweiligen Eigentümers“ des Grundstücks im Grundbuch Amtsgericht C., Grundbuch von R. Blatt xxxx, Flur xx, Parzelle xx, eingetragen wird.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu
tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.800,00 DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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