Landgericht Bielefeld, 2000-12-29, 3 O 452/00

3 O 452/00Kantonsgericht29.12.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 O 452/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-29

Aktenzeichen: 3 O 452/00

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2000:1229.3O452.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die

Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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