Landgericht Bielefeld, 1999-08-12, 2 O 180/98

2 O 180/98Kantonsgericht12.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 180/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-08-12

Aktenzeichen: 2 O 180/98

ECLI: ECLI:DE:LGBI:1999:0812.2O180.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Von den Gerichtskosten tragen die Kläger je 1/4 und der Kläger 1/2.

Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen diese selbst.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Kläger je 1/3, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der Kläger,

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Sicherheit auch durch Hinterlegung einer unbedingten, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft der Sparkasse erbringen.

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