Landgericht Bielefeld, 1994-12-13, 8 O 423/90

8 O 423/90Kantonsgericht13.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 423/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-12-13

Aktenzeichen: 8 O 423/90

ECLI: ECLI:DE:LGBI:1994:1213.8O423.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 06.10.1990 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner der Klägerin den gesamten materiellen und weiteren immateriellen Schaden zu ersetzen, der aus dem Unfallereignis vom 04.04.1989 resultiert, soweit dieser nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen ist oder übergeht.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
    1. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 92.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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