Landgericht Bielefeld, 1994-04-20, 2 S 49/94

2 S 49/94Kantonsgericht20.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 S 49/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-04-20

Aktenzeichen: 2 S 49/94

ECLI: ECLI:DE:LGBI:1994:0420.2S49.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.12.1993 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gütersloh abgeändert.

Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.426,56 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.04.1993 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger ¼ und tragen die Beklagte ¾.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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