3 T 1035/93•Landgericht Bielefeld, 1994-01-03, 3 T 1035/93
Landgericht Bielefeld, 1994-01-03, 3 T 1035/93
3 T 1035/93Kantonsgericht03.01.1994
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 3 T 1035/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-01-03
Aktenzeichen: 3 T 1035/93
ECLI: ECLI:DE:LGBI:1994:0103.3T1035.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zur zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1..
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.632,00 DM festgesetzt.
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