Landgericht Bielefeld, 1994-01-03, 3 T 1035/93

3 T 1035/93Kantonsgericht03.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 T 1035/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-01-03

Aktenzeichen: 3 T 1035/93

ECLI: ECLI:DE:LGBI:1994:0103.3T1035.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zur zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1..

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.632,00 DM festgesetzt.

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