Landgericht Arnsberg, 2025-11-12, I-5 T 147/24

I-5 T 147/24Kantonsgericht12.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — I-5 T 147/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-12

Aktenzeichen: I-5 T 147/24

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2025:1112.I5T147.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 26.07.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 23.07.2024 (Az. 43 M 1189/24) wird dieser aufgehoben.

Auf die Erinnerung der Beschwerdeführerin vom 12.12.2023 wird der Kostenansatz der Gerichtsvollzieherin E. in Höhe eines Betrags von 3,00 € aufgehoben (betreffend die Dokumentenpauschale Nr. 700 KV GvKostG).

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

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