Landgericht Arnsberg, 2025-05-26, 5 T 90/25

5 T 90/25Kantonsgericht26.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 90/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-26

Aktenzeichen: 5 T 90/25

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2025:0526.5T90.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Berufsbetreuerin vom 07./13.05.2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts W. vom 06.05.2025 (4 XVII 175/23) dahingehend abgeändert, dass die aus der Staatskasse an die Betreuerin zu zahlende Vergütung für den Zeitraum vom 03.07.2024 bis zum 02.04.2025 auf 1606,50 € festgesetzt wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 483 €

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