Landgericht Arnsberg, 2024-06-11, IV-2 StVK 222/22

IV-2 StVK 222/22Kantonsgericht11.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — IV-2 StVK 222/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-11

Aktenzeichen: IV-2 StVK 222/22

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:0611.IV2STVK222.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Ablehnung des Antrags des Antragstellers auf Gewährung einer Einzelpsychotherapie mit Schreiben vom 13.05.2022 unter Verweis auf eine „Warteliste“ rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Landeskasse auferlegt.

Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

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