Landgericht Arnsberg, 2024-04-18, 5 T 38/24

5 T 38/24Kantonsgericht18.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 38/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-18

Aktenzeichen: 5 T 38/24

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:0418.5T38.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 08.02.2024 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Arnsberg. vom 05.02.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

Der Beschwerdewert wird auf 192,00 € festgesetzt.

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