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5 T 17/24•Landgericht Arnsberg, 2024-03-06, 5 T 17/24
Entscheidungsdatum: 2024-03-06
Aktenzeichen: 5 T 17/24
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:0306.5T17.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Arnsberg vom 05.01.2024 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Soest vom 19.12.2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Landeskasse auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 141,00 € festgesetzt.
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