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4 O 172/22•Landgericht Arnsberg, 2023-12-07, 4 O 172/22
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 4 O 172/22
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:1207.4O172.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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