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7 O 691/22•Landgericht Arnsberg, 2023-10-31, 7 O 691/22
Entscheidungsdatum: 2023-10-31
Aktenzeichen: 7 O 691/22
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:1031.7O691.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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