Landgericht Arnsberg, 2023-03-07, 3 Ns-470 Js 60/20-35/21

3 Ns-470 Js 60/20-35/21Kantonsgericht07.03.2023

Regest

Verurteilung eines Auto-Aufbrechers auf Wandererparkplatz: Zur Überzeugungsbildung bei Indizien sowie beim Vergleich mit Lichtbildern und Hinzuziehung eines antropologischen Sachverständigen. Das OLG Hamm hat die Revision gegen das Urteil durch Beschluss vom 22.06.2023 (III-5 ORs 39/23) verworfen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 Ns-470 Js 60/20-35/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-07

Aktenzeichen: 3 Ns-470 Js 60/20-35/21

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:0307.3NS470JS60.20.35.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. kleine Strafkammer

Normen: StGB § 242, § 243, § 263 a

Leitsätze

Verurteilung eines Auto-Aufbrechers auf Wandererparkplatz: Zur Überzeugungsbildung bei Indizien sowie beim Vergleich mit Lichtbildern und Hinzuziehung eines antropologischen Sachverständigen.

Das OLG Hamm hat die Revision gegen das Urteil durch Beschluss vom 22.06.2023 (III-5 ORs 39/23) verworfen.

Tenor

Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 08.12.2020 wird verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung.

Angewendete Strafvorschriften:

§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 1, 263a Abs. 1, 53, 73c, 74 StGB

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