Landgericht Arnsberg, 2023-02-08, 7 O 503/22

7 O 503/22Kantonsgericht08.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 7 O 503/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-08

Aktenzeichen: 7 O 503/22

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:0208.7O503.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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