Landgericht Arnsberg, 2022-11-08, 5 T 165/22

5 T 165/22Kantonsgericht08.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 165/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-08

Aktenzeichen: 5 T 165/22

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:1108.5T165.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 06.09.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schmallenberg vom 30.08.2022 (2 XVII 19/06 M) dahingehend abgeändert, dass die von der Betroffenen an den Betreuer T zu zahlende Vergütung für den Zeitraum vom 14.03.2022 bis 13.06.2022 auf 483 € festgesetzt wird.

Von einer Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Beschwerdewert: 195 €

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