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3 S 68/21•Landgericht Arnsberg, 2022-09-28, 3 S 68/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-28
Aktenzeichen: 3 S 68/21
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:0928.3S68.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.06.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg, Az. 42 C 109/20, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.032,05 EUR festgesetzt.
(Der Tenor wurde mit Urteil vom 11.01.2023 geändert, das Urteil wurde hinter dieser Entscheidung eingepflegt)
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