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4 Ks-411 Js 193/22-28/22•Landgericht Arnsberg, 2022-09-02, 4 Ks-411 Js 193/22-28/22
4 Ks-411 Js 193/22-28/22Kantonsgericht02.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-02
Aktenzeichen: 4 Ks-411 Js 193/22-28/22
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:0902.4KS411JS193.22.28.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht als Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Sperre wird für immer angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger trägt der Angeklagte.
§§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 4 u. 5, 212 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 315b Abs. 1 Nr. 3 Abs. 3, 315 Abs. 3 Nr. 1a, Nr.2, 22, 23, 52, 69, 69a StGB
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