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5 T 238/21•Landgericht Arnsberg, 2022-07-27, 5 T 238/21
Entscheidungsdatum: 2022-07-27
Aktenzeichen: 5 T 238/21
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:0727.5T238.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 10.09.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schmallenberg vom 13.07.2021 (2 XVII 19/02 St) dahingehend abgeändert, dass die aus der Landeskasse an die die Betreuerin N L zu zahlende Vergütung für den Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 auf 513,00 EUR festgesetzt wird.
Die Gerichtskosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 207,00 EUR
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